rief schon Cicero aus. Wie lange ist das her? Verglichen mit den Inzidenzzahlen vom vergangen Jahr kann man auch sagen: dumm geboren und nichts dazu gelernt. Es sind wir, die wir unten und wir die da oben.

(Die Katholiken feiern heute das Fest zu Christkönig.)
Allerdings nach der SächsCoronaNotVO vom 19. November 2021 heißt es für die in § 10 für die Gastronomie:„Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises… Zulässig ist die Öffnung für Publikumsverkehr täglich zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr“.
Um 20 Uhr haben wir eigentlich schon immer geschlossen. Sie dürfen also als 2G.