rief schon Cicero aus. Wie lange ist das her? Verglichen mit den Inzidenzzahlen vom vergangen Jahr kann man auch sagen: dumm geboren und nichts dazu gelernt. Es sind wir, die wir unten und wir die da oben.
Allerdings nach der SächsCoronaNotVO vom 19. November 2021 heißt es für die in § 10 für die Gastronomie:„Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises… Zulässig ist die Öffnung für Publikumsverkehr täglich zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr“.
Um 20 Uhr haben wir eigentlich schon immer geschlossen. Sie dürfen also als 2G.