Corona-Maßgaben II

Es heißt nach der noch bis zum 31.05.2021 geltenden SächsCoronaSchVO: Ein Schwellenwert gilt als unterschritten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf auf-einander folgenden Tagen den Schwellenwert erreicht oder unter diesem liegt. Die jeweils erleichternden Maßnahmen gelten ab dem übernächsten Tag.

Also: Heute liegen wir in Dresden unter der ominösen Inzidenz von 50. Wenn es so bleibt, könnten wir am kommenden Montag öffnen, d. h. für uns und Sie: wir öffnen dann am darauf folgenden Samstag und Sonntag (natürlich in Abhängigkeit von den Launen des Wetters).

Hoffen wir, dass es so kommt.  

Foto: Ulrich van Stipriaan
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